Friedhof
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Allgemeines
Der Friedhof liegt ziemlich in der Ortsmitte an folgenden Strassen: der Raiffeisenstrasse,
Burschheckenweg,
und den Siedlungswegen.
Er hat in Löhlbach neben seiner Bedeutung als letzter Ruhestätte auch gleichfalls eine sozialräumliche Bedeutung.
Gerade für ältere Menschen bedeutet die Grabpflege eine wichtige Aufgabe und Ablenkung, ebenso dient er auch der Trauerbewältigung.
Da der Friedhof nach Wünschen des Ortsbeirates auch einen Park- Charakter haben soll, ist er auch ein Raum der Begegnung und des Austausches.
Der ältere Teil des Friedhofes, zum Burschheckenweg hin gelegen, weist einen alten Baumbestand auf.
Eine Erweiterungsfläche ist nach Westen hin gegeben.
Der gesamte Friedhof ist mit einer Hecke umgeben.
Beerdigungen finden von der Friedhofskapelle aus statt.
Neben der Friedhofskapelle wurde ein großes Ehrenmal zum Gedenken der gefallenen der beiden Weltkriege errichtet.
Friedhofsordnung und Gebühren
In Löhlbach ist die Friedhofspflege über eine Friedhofsordnung und Gebührensatzung der Gemeinde Haina/ Kloster geregelt. Sie umfaßt Aussagen zu Verwaltungs-, Ordnungs- u. Bestattungsvorschriften, sowie der Grabstätten und deren Ausstattung.
Fragen diesbezüglich, insbesondere zu den Gebühren, beantwortet dazu die Gemeindeverwaltung in Haina (Tel: 06456/8122-0),
oder der Ortsvorsteher.
Zur Zeit können im Bedarfsfall Urnengrabstätten und Wahlgrabstätten (diese können nach Ablauf einer zeitlichen Frist nachgekauft werden) für 35 Jahre gekauft werden.
Chronik
Die Lage des Friedhofes hat sich in Löhlbach mehrmals verändert. Zunächst wurden früher die Verstorbenen auf dem Kirchhof neben der Kirche bestattet.
Nachdem der Platz dort nicht mehr ausreichte, fand man einen neuen Friedhof auf dem Gelände, an der später dort entstandenen Raiffeisenkasse.
Als auch dieser Platz nicht mehr ausreichte wurde der Friedhof auf seinem jetzigen Ort verlegt.
Im 16. Jahrhundert, als auch Löhlbach von der Pest nicht verschont blieb, wurden die verstorbenen Pestkranken am Berberich beerdigt.
Dieser Platz hat bis heute noch den Namen"Rosengarten".
Was ist bei einem Sterbefall zu beachten
(Besonderheiten in Löhlbach) Nach einem Sterbefall sind nach Feststellung des Tode durch den Arzt folgende Punkte zu beachten:
1. Informieren des Pfarrers/in (Tel. 06455/324( über den Sterbefall-eine Terminabsprache über das Trauergespräch-Festlegung des Beerdigungs,-Trauerfeiertermines-Bestellen des Läutens
2. a: Sterbefall in Löhlbach: Meldung beim Standesamt in Haina, Totenschein des Artztes,-Geburtsurkunde/ Familienstammbuch sind mitzunehmen. Für den Fall der Feuerbestattung muß man sich von der Gemeinde eine "Platzbescheinigung" ausstellen lassen. Vom Arzt ist auch noch ein 2. Leichenschauschein erforderlich.
3. Meldung beim Ortsvorsteher, damit dieser eine Grabstätte zuweisen kann. (Hinterbliebene über 60 Jahre können ein Doppelgrab in Anspruch nehmen).
4. Raum anmieten für eine evtl Kaffeetrinken nach der Beerdigung/ Trauerfeier. Hier steht in der Regel das Paul- Gerhard Haus, das Bürgerhaus oder der Saal des Gasthauses Möller zur verfügung.
5. Träger und "Kranzmädchen sind in Eigenwerbung zu bestellen.
6. Das Öffnenund schließen der Grabstätte erfolgt in Selbstorganisation.
7. Bitte beachten Sie, für private Zusatzversicherungen (Lebens-/Unfallversicherungen) zusätzliche Sterbeurkunden ausstellen zu lassen.
8. Am auf der Beerdigung/Trauerfeier folgenden Sonntag wird der Verstorbene ins Fürbittengebet mit aufgenommen. Die Trauerfamieleie/Angehörigen/ Freunde sind besonders zu diesem Gottesdienst eingeladen.
9. Zu weiteren Fragen, insbesondere zu den Kosten, steht der Ortsvorsteher oder die Gemeindeverwaltung und das Pfarramt zur Verfügung.



